Die kalte Jahreszeit hinterlässt ihre Spuren und nach und nach verwandeln sich kleine Pfützen zu rutschigen Flächen. Aber auch im Grünen werden Schilf und Gräser mit einem dünnen Eis- und Schneefilm überdeckt. Viele Tiere haben bereits schon Sommerurlaub im Süden gebucht und überbrücken dort die kalte Jahreszeit. Doch ein paar Arten lassen sich nicht lumpen und überwintern auch in unseren Breitengraden. So kommt es auch immer häufiger vor, dass Schwäne oder Enten auf Eisflächen oder fast zugefrorenen Seen anzutreffen sind. Wanderer und Spaziergänger beobachten in ihrem Rundgang um den Altrhein die Tiere. Dabei stellen Viele fest, dass sich die Tiere nicht mehr bewegen. Bei Kälte sparen die Tiere dadurch auch Energie.

Besorgte Bürger rufen jedoch oft die Feuerwehr:

Einsatzstichwort: „Hilfeleistungseinsatz: Eingefrorener Schwan“. Dies stellt sich jedoch meist als Fehlalarm heraus, da beim Vorgehen das Tier entweder aufsteht und weiterläuft oder das Tier bereits verendet ist.

Letzteres ist leider auch der Lauf der Natur. Für Einsatzkräfte stellt der Einsatz unter Spezialausrüstung ein erhöhtes Risikopotenzial dar. Die Alarmfahrt in und aus dem Gerätehaus, Zusatzbelastung für den Körper durch die Spezialanzüge, Einbrechen in das Eis oder auch Unterkühlungen von Händen und Füßen sind hier bereits eine breite Palette von Argumenten.  Auch wenn unsere Feuerwehr für Eisrettungseinsätze gerüstet ist, stellt sich die Frage ob das gefährden von Einsatzkräften im Verhältnis zur vermeintlichen Schwanenrettung steht, besonders dann wenn dieser am Ende noch aufsteht und weiter watschelt oder bereits verendet ist.

„Eingefrorene Wildtiere sind keine Einsätze für die Feuerwehr“